Abbuchungsfehler in den Sendegebieten von NDR und SWR – Korrektur erfolgt automatisch
August 2024Durch einen technischen Fehler bei einer der Banken des Beitragsservice ist es Ende vergangener Woche bei einzelnen Beitragskonten zu einer Doppelbelastung von Rundfunkbeiträgen gekommen. Betroffen sind Beitragskonten in den Sendegebieten des NDR und des SWR.
Sollten Sie betroffen sein, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen: Fehlbuchungen wurden von der Bank bereits automatisch korrigiert und der fälschlicherweise abgebuchte Betrag wird Ihnen gutgeschrieben.
Betrügerische E-Mails „Rückerstattungsbenachrichtigung“ im Umlauf
Juli 2024Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf. Unter dem Betreff Rückerstattungsbenachrichtigung
wird ein vermeintliches Rückerstattungsschreiben versendet und es wird vorgegeben, die angeschriebene Person hätte angeblich für zwei Monate zu viel Rundfunkgebühren
gezahlt und hätte Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe von 36,72 €.
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im Umlauf.
Neuer Infoservice zu Ihrem Rundfunkbeitrag
Mai 2024Sie möchten mehr über Ihren Rundfunkbeitrag erfahren? Ab sofort informiert der Beitragsservice interessierte Bürgerinnen und Bürger auch regelmäßig im Newsbereich. Es erwarten Sie interessante Servicebeiträge zu aktuellen Themen. Schauen Sie mal vorbei!
Kostenpflichtige Dienstleistungen stehen in keiner Verbindung zum Beitragsservice
April 2024Der Beitragsservice weist darauf hin, dass sämtliche Services zum Rundfunkbeitrag kostenfrei sind. Die kostenpflichtigen Dienstleistungen kommerzieller Drittanbieter, die aktuell im Internet angeboten werden, stehen in keiner Verbindung mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Neue Bankverbindung RBB
März 2024Der RBB hat seine Bankverbindung geändert. Das bisherige Bankkonto wird zum 23. April 2024 endgültig geschlossen. Für Beitragszahlende aus dem Sendegebiet des RBB (Berlin, Brandenburg) gilt fortan ausschließlich die neue Bankverbindung für die Zahlungen des Rundfunkbeitrags.
Betrügerische Schreiben in Hessen im Umlauf
Januar 2024In Hessen werden aktuell betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungsaufforderungen versendet. Darin wird aufgefordert, innerhalb von 3 Tagen den Rundfunkbeitrag in Höhe von 55,08 Euro zu zahlen.
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Gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf
Oktober 2023Aktuell sind betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungsaufforderungen im Umlauf. Darin wird aufgefordert, den Rundfunkbeitrag durch eine jährliche Zahlung von 220,32 Euro abzuführen. Die Schreiben sind mit Rundfunkbeitrag übertitelt und sehen echten Schreiben des Beitragsservice zum Verwechseln ähnlich. Als Absender wird ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angegeben.
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Betrügerische SMS „Rundfunkbeitrag: Zahlungsverzug“
Mai 2023Aktuell werden betrügerische SMS versendet, in denen unter dem Titel RUNDFUNKBEITRAG
zur Begleichung eines Zahlungsverzugs innerhalb von 48 Stunden aufgefordert wird. Diese SMS kommen nicht vom Beitragsservice, es handelt sich hierbei vermutlich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der SMS und geben Sie keine Daten ein! Sie werden vom Beitragsservice nicht per SMS dazu aufgefordert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
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Informationen zur Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags
März 2023Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von April 2022 können nur Personen, die nachweislich über keinen Zugang zu einem Girokonto verfügen, den Rundfunkbeitrag in bar zahlen. Alle relevanten Informationen zur Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags stellt der Beitragsservice nun unter Zahlung des Runfunkbeitrags bereit.
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Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit
Dezember 2022Menschen, die ab dem 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neue Anträge müssen erst gestellt werden, wenn die bestehende Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird.
Betrügerische SMS mit Rundfunkbeitrags-Forderungen
November 2022Aktuell werden betrügerische SMS versendet, in denen zur Zahlung rückständiger Rundfunkbeiträge aufgefordert wird. Diese SMS kommen nicht vom Beitragsservice, es handelt sich hierbei vermutlich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der SMS und geben Sie keine Daten ein! Sie werden vom Beitragsservice nicht per SMS dazu aufgefordert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
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Digitaler Dokumentenservice: Beitragsservice pilotiert neues Angebot
November 2022Mit dem Digitalen Dokumentenservice
bringt der Beitragsservice ein neues digitales Angebot an den Start: Anstelle von Briefen per Post erhalten Beitragszahlende, die am Digitalen Dokumentenservice teilnehmen, ihre Dokumente künftig digital und können sie online abrufen.
Im Rahmen einer Pilotierung testet der Beitragsservice das neue Angebot zunächst mit einer begrenzten Nutzergruppe in kleinerem Umfang und wird es sukzessive ausweiten.
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Änderungen bei der Bankverbindung von NDR, RBB und dem gemeinsamen Konto aller Rundfunkanstalten
Oktober 2022Ab 1. Januar 2023 ändern sich die Bankverbindungen des NDR, des RBB und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten. Wenn Sie den Rundfunkbeitrag per Einzelüberweisung oder per Dauerauftrag zahlen, berücksichtigen Sie bitte die neue IBAN für alle Zahlungen ab 1. Januar 2023.
Änderung der Bankverbindung von Radio Bremen
Mai 2022Ab 23.Mai 2022 ändert sich die Bankverbindung von Radio Bremen. Die neue IBAN lautet künftig: DE25 2505 0000 1071 2345 67. Beitragszahler, die per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zahlen, müssen die neue IBAN für künftige Zahlungen berücksichtigen.
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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag in der Regel weiterhin bargeldlos zu zahlen
April 2022Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. April 2022 über die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden. Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags zu beschränken. Lediglich Beitragspflichtigen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, soll die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht werden.
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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
April 2022Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Asylsuchende aus der Ukraine. Dieser Bereich wird fortlaufend aktualisiert.
Alle relevanten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Asylsuchende finden Sie auch in ukrainischer Sprache.
Усю актуальну інформацію про плату за мовлення для біженців та шукачів притулку також можна знайти українською мовою.
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Service-Faxnummer entfällt
Februar 2022Ab sofort weist der Beitragsservice keine allgemeine Service-Faxnummer mehr auf seiner Website rundfunkbeitrag.de aus. Auch in den Schreiben des Beitragsservice werden die Faxnummern perspektivisch entfallen. Im Gegenzug baut der Beitragsservice seine Online-Services konsequent weiter aus.
Kosten für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz vereinheitlicht
Dezember 2021Beitragszahlende, die den Beitragsservice telefonisch kontaktieren, zahlen seit dem 1. Dezember 2021 den Einheitspreis von 20 Cent pro Anruf. Der Preis gilt sowohl für Anrufe aus dem deutschen Festnetz als auch für Anrufe aus den deutschen Mobilfunknetzen.
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Beitragsanpassung
August 2021Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 angeordnet, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro pro Monat erhöht wird. Hier finden Sie alle Informationen zur Beitragsanpassung und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Beitragseinzug.
Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe
Juli 2021ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf schnelle und unbürokratische Entlastungen für Rundfunkbeitragszahlende verständigt, die von der jüngsten Flutkatastrophe betroffen sind.
EuGH beantwortet Grundsatzfragen zur Bargeldzahlung
Januar 2021Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Januar 2021 ist klar: Bei der Zahlung des Rundfunkbeitrags ändert sich vorerst nichts. Der Beitrag ist weiterhin bargeldlos per Überweisung oder per Bankeinzug zu entrichten.
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Beitragsservice-Logo ändert sich
Dezember 2020Der Beitragsservice stellt ab dem 01.01.2021 sein Logo um. Auslöser ist die Einführung eines neuen Logos der ARD.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Beitragsservice
November 2020Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Beitragsservice und den Rundfunkbeitragseinzug.
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Erneut betrügerische E-Mails im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH
April 2020Wiederholt sind vermeintlich im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH betrügerische E-Mails im Umlauf. In den E-Mails wird vorgegeben, rückständige Rundfunkbeiträge einzutreiben. Es handelt sich dabei um Fälschungen! Bitte klicken Sie keine Links in diesen E-Mails an – es könnte sich Schadsoftware dahinter verbergen!
Betrügerische E-Mails mit angeblichen Beitragsforderungen im Namen der Firma Infoscore
Januar 2020Derzeit werden im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH betrügerische E-Mails verschickt. In den E-Mails wird vorgegeben, rückständige Rundfunkbeiträge einzutreiben: Als Gläubiger wird „Öffentlicher Rundfunk Abt. G-E-Z“ [sic] genannt. Achtung: Es handelt sich dabei um Fälschungen! Die E-Mails stammen weder vom Beitragsservice noch von der Firma Infoscore. Der Beitragsservice kommuniziert zu konkreten Beitragssachverhalten generell nicht per E-Mail.
Änderung im Klärungsverfahren für Asylbewerber
Januar 2020Seit dem 1. Januar 2020 versendet der Beitragsservice wieder Schreiben zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht an Asylbewerber, die von einer Gemeinschaftsunterkunft in eine Wohnung umziehen. Die vorübergehende Sperrung der entsprechenden Adressen für das allgemeine Klärungsverfahren des Beitragsservice, im Zuge dessen Wohnungsinhaber zur Klärung ihrer Beitragspflicht angeschrieben werden, wurde zum Jahreswechsel aufgehoben.
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Änderungen im Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen
November 2019Seit dem 1. November 2019 können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen. Bislang war dies nur für Personen möglich, die auch mit ihrer Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung beziehungsweise bis zu drei Monate vor diesem Zeitpunkt, sofern die Befreiungsvoraussetzungen während dieser Zeit eingetreten sind.
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Betrügerische E-Mails: Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Mai 2019Aktuell werden im Namen des Beitragsservice betrügerische E-Mails mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung
versendet. Bitte öffnen Sie zu keiner Zeit solche oder ähnliche E-Mails – es handelt sich dabei um Fälschungen, die möglicherweise Viren enthalten!
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Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen
April 2019Beim Beitragsservice kommt es derzeit zu einem erhöhten Aufkommen von Anrufen und schriftlichen Anträgen, insbesondere zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen. Eine kurzfristige Antwort kann nicht immer garantiert werden. Für eine unter Umständen entstehende Verzögerung möchten wir uns entschuldigen und bitten um Ihr Verständnis.
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Betrügerische Schreiben in Norddeutschland im Umlauf
März 2019In Norddeutschland werden aktuell betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungsaufforderungen versendet. Darin wird aufgefordert, den Rundfunkbeitrag im Voraus zu bezahlen. Die Schreiben im Namen des Beitragsservice und des Norddeutschen Rundfunks sind zunächst im Raum Bremen/Bremerhaven aufgetreten.
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Zahlungsaufforderungen gültig – trotz fehlerhaftem Druckbild
März 2019Der Beitragsservice hat Zahlungsaufforderungen versendet, bei denen einzelne Angaben des jeweiligen Kontostands auf dem Kopf stehend
gedruckt wurden. Die Zahlungsaufforderungen sind trotzdem gültig.
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Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß – Beitragspflicht für Nebenwohnungen entfällt
August 2018Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags grundsätzlich bestätigt. Es beanstandete jedoch, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen.
Für mehr Beitragsgerechtigkeit: Meldedatenabgleich 2018 beginnt
Mai 2018Am 6. Mai startet der Meldedatenabgleich 2018 zum Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice gleicht ab diesem Tag ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestandsdaten ab. Ziel des Meldedatenabgleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
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Auslageverzicht: Rundfunkbeitrag-Formulare in öffentlichen Einrichtungen
März 2018Im Mai 2018 endet die öffentliche Auslage der Broschüren mit Einzelformularen zum Rundfunkbeitrag. Die Formulare, die in Banken, Sparkassen, Bürgerbüros etc. ausgelegt wurden, stehen fortan ausschließlich online zur Verfügung.
Wiederholt gefälschte E-Mails mit Viren
August 2017Wiederholt sind gefälschte E-Mails im Umlauf, in denen unter dem Namen des Beitragsservice Schadsoftware verbreitet werden soll. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht. Generell versendet der Beitragsservice alle Schreiben per Post. E-Mails werden nur in Ausnahmefällen an Teilnehmer verschickt, die vorher ausdrücklich einer Kommunikation auf dem digitalen Weg zugestimmt haben.
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Gefälschte E-Mails mit Virus im Umlauf
Januar/Februar 2017Der Beitragsservice warnt vor gefälschten E-Mails, die unter dem Namen des Beitragsservice verschickt werden – Betreff: Zahlungsumstellung
oder SEPA-Umstellung
. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht, da sie schädliche Software enthalten könnten. Der Beitragsservice verschickt generell keine unpersonalisierten flächendeckenden E-Mails zur Information seiner Kunden.
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Trickbetrüger als „GEZ“-Kontrolleure unterwegs
Januar/Februar 2017In Sachsen und Sachsen-Anhalt häufen sich Betrugsfälle, bei denen sich Täter als GEZ-Kontrolleure
ausgeben. So verschaffen sie sich Zutritt zu Wohnungen und bestehlen die Bewohner.
Der Beitragsservice rät zur Vorsicht und betont: Im Auftrag des Beitragsservice gibt es keine Haustür-Kontrollen! Diese sind seit mehreren Jahren abgeschafft.
19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt am 1.1.2017 in Kraft
Januar 2017Seit dem 1.1.2017 gilt der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Dieser beinhaltet nicht nur Regelungen zum Rundfunkbeitrag, sondern auch wichtige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls.
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