Bitte beachten Sie: Der Beitragsservice hat zu keinem Zeitpunkt derartige E-Mails versendet!
Der Betreff der E-Mails lautet Ankündigung der Zwangsvollstreckung
. Unter Androhung einer Zwangsvollstreckung wird die Zahlung von 161,00 Euro angemahnt. Um die Vollstreckung abzuwenden, wird der Empfänger aufgefordert, den Betrag innerhalb von fünf Tagen zu zahlen oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wiederholt wird aufgefordert, das Antwortschreiben im Anhang zu beachten und daraus Informationen zu entnehmen.
Bitte öffnen Sie auf keinen Fall die Word-Datei im Anhang, laden Sie die Datei nicht herunter oder führen sie aus! Es könnte sich um Viren oder Schadsoftware handeln.
So können die gefälschten E-Mails aussehen: Die grafische Gestaltung der E-Mail ist an die Seite rundfunkbeitrag.de angelehnt und wirkt äußerst professionell. Die Formulierung ähnelt stark realen Schreiben des Beitragsservice.
Folgende Punkte können beim Erkennen einer Fälschung hilfreich sein:
- Die Anrede erfolgt allgemein und unpersonalisiert mit
Sehr geehrte Damen und Herren
, eine Beitragsnummer wird nicht angegeben. - Besonders trickreich: Die Betrüger weisen darauf hin, dass sich wichtige Daten wie die Beitragsnummer im verlinkten Word-Dokument verbergen und versuchen so erst recht, den Empfänger zum Download des Anhangs zu bewegen.
- Im Anhang befindet sich eine Word-Datei namens
Mahnbescheid.doc
. - Mögliche Absender sind: mahnung@beitragsservice-de.com, mahnung@rundfunkbeitrag-deutschland.de, mahnung@beitragsservice-deutschland.com.