Aufgaben
Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Damit höchste Datenschutzstandards gewährleistet werden können, betreibt der Beitragsservice ein eigenes Rechenzentrum und hat eine eigene Datenschutzbeauftragte. Die eingezogenen Rundfunkbeiträge leitet der Beitragsservice entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio weiter.
Als zentrale Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls kümmern sich die Mitarbeitenden des Beitragsservice um die Bearbeitung von Anliegen und Fragen rund um den Rundfunkbeitrag. Sie erfassen und bearbeiten beispielsweise Anmeldungen, die Änderung von Daten sowie Anträge auf Ermäßigung und Befreiung.
Die Arbeit des Beitragsservice wird durch einen Verwaltungsrat gesteuert und überwacht, der sich aus Vertretenden der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios zusammensetzt. Ein unabhängiger Ombudsmann nimmt im Bedarfsfall vertrauliche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb des Beitragsservice entgegen.
Die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben insbesondere bezüglich Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit ist im Verhaltenskodex des Beitragsservice für alle Beschäftigten geregelt.
Jahresberichte
In seinen Jahresberichten informiert der Beitragsservice über die Entwicklung der Beitragserträge und stellt die wesentlichen Daten und Fakten rund um den Beitragseinzug dar. Ergänzend finden sich hier Antworten auf die häufigsten Fragen zum Jahresbericht 2023
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Die letzten Jahresberichte des Beitragsservice zum Herunterladen:
Gesetzesgrundlage
Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.
Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich. Sie wurden durch die zuständigen Behörden in jedem Bundesland genehmigt. Exemplarisch finden Sie hier die Beitragssatzung des Südwestrundfunks.