Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren
Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet. Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags
Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium - der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen.
Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat.
Die Verwendung des Rundfunkbeitrags
Mit dem Rundfunkbeitrag werden nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern auch die Landesmedienanstalten finanziert. Die Gesamterträge werden anteilig an das Deutschlandradio, das ZDF und die einzelnen Landesrundfunkanstalten der ARD verteilt.
Der jeweilige Betrag richtet sich nach der Anzahl der Beitragszahlenden mit Wohnsitz und/oder Betriebsstätte im Bundesland der jeweiligen Landesrundfunkanstalt.
Vom Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat entfallen auf:
Anteil am Monatsbeitrag |
|
---|---|
ARD |
12,78 € |
ZDF |
4,69 € |
Deutschlandradio |
0,54 € |
Landesmedienanstalten |
0,35 € |
Eine genaue Übersicht findet sich im Jahresbericht 2023 (Seite 10). Der Anteil der Aufwendungen für den Beitragseinzug durch den Beitragsservice belief sich im Jahr 2023 auf 2,03 % der Gesamterträge.
Die rechtlichen Grundlagen
Als rechtliche Grundlage zu den Verfahren dienen insbesondere drei Staatsverträge:
- Das gesamte Verfahren der Ermittlung des Finanzbedarfs sowie die Höhe des Rundfunkbeitrags sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt und festgehalten.
- Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird geregelt, dass die neun Landesrundfunkanstalten der ARD zusammen mit dem ZDF und dem Deutschlandradio den Beitrag erheben dürfen. Der Beitragseinzug erfolgt für alle durch den Beitragsservice.
- Der Medienstaatsvertrag (MStV) wiederum umfasst bundeseinheitliche Regelungen für das Medienrecht in Deutschland. Somit regelt er unter anderem den gesetzlichen Auftrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllen muss, sowie das duale Rundfunksystem, das sich aus privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern zusammensetzt.
Alle drei Staatsverträge wurden von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer einstimmig beschlossen und von den jeweiligen Landtagen der Bundesländer durch Zustimmungsgesetze genehmigt.