Presse und Aktuelles

Servicethemen

Hier finden Sie interessante und erkenntnisreiche Service­bei­träge, Videos und Info­materialien zu aktuellen Themen rund um Ihren Rundfunkbeitrag.​

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Neuer Rundfunkbeitrag: Es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe

Dezember 2024

Die von der KEF em­pfohlene Beitrags­er­höhung um 58 Cent kommt nicht zum 1. Januar 2025. Bis zu einer Ent­schei­dung des Bundes­ver­fassungs­gerichts über eine Beitrags­an­passung gilt die bis­herige Beitrags­höhe von 18,36 Euro pro Monat. Was Sie bei Ihren Beitrags­zahlungen ab Januar 2025 be­achten müssen, verrät Ihnen unser neuer Service­beitrag.

Zum Servicebeitrag: Vorerst keine Anpassung des Rundfunkbeitrags – es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe

Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung?

Dezember 2024

Zwar fällt der Rund­funk­beitrag pro Wohnung an, es gibt jedoch einige Be­dingungen, unter denen Bürgerinnen und Bürger nur einen er­mäßigten Bei­trag zahlen müssen oder gänzlich von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit werden können. Welche Be­dingungen das sind und wie Sie einen An­trag auf Be­freiung oder Er­mäßigung stellen, verrät Ihnen unser Experte im Inter­view.  

Zum Servicebeitrag: Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Das gilt für eingetragene gemeinnützige Vereine beim Rundfunkbeitrag

November 2024

Ebenso wie Unter­nehmen, müssen auch Vereine den Rund­funk­beitrag zahlen. Ins­besondere kleinere Vereine bauen je­doch häufig auf die Unter­stützung durch ehren­amt­lich Mit­arbeiten­de. Um den finan­ziellen Auf­wand für sie zu re­duzieren, sieht der Gesetz­geber be­sondere Rege­lungen für ein­ge­tragene ge­mein­nützige Vereine und Stiftungen vor. Welche das sind und wie sich der Rund­funk­beitrag für Ihre Vereins­räume be­rechnet, ver­rät Ihnen unser Service­beitrag.

Zum Servicebeitrag: Muss mein Verein den Rundfunkbeitrag zahlen?

Fällt für meine Nebenwohnung der Rundfunkbeitrag an?

Oktober 2024

Der Rund­funk­bei­trag fällt grund­sätzlich pro Wohnung an. Für eine Neben­wohnung – häufig auch Zweit­wohnung genannt – sieht der Gesetz­geber jedoch Aus­nahmen vor. Unter bestimmten Voraus­setzungen können Sie für Ihre Neben­wohnung eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen. Wie Sie den An­trag stellen und welche Nach­weise be­nötigt werden, erklärt Fach­expertin Katrin im Interview.

Zum Servicebeitrag: Eine Expertin erklärt, was für Nebenwohnungen gilt

Darauf müssen Sie achten, wenn Mitbewohner ausziehen

Oktober 2024

Zieht die Person, auf die Ihre ge­mein­same Wohnung zum Rund­funk­bei­trag an­ge­meldet ist, aus? Dann sollten Sie un­bedingt auf­merksam sein! Wenn Sie bei Ihren Beitrags­zahlungen weiter­hin die bis­herige Beitrags­nummer an­geben, besteht die Ge­fahr, dass Sie fortan für eine falsche Wohnung zahlen. Wie Sie ärgerliche Nach­forderungen ver­meiden, ver­raten wir Ihnen in unserem Service­beitrag.

Zum Servicebeitrag: Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?

So richten Sie einen Dauerauftrag für den Rundfunkbeitrag korrekt ein

September 2024

Sie möchten den Rund­funk­bei­trag einfach und bequem zahlen, lehnen das SEPA-Last­schrift­verfahren jedoch ab? Dann ist vielleicht ein Dauer­auftrag für Sie die beste Lösung, um die regel­mäßigen und pünktlichen Über­weisungen zu gewährleisten. Doch es gibt ein paar Besonder­heiten, die Sie beim Ein­richten eines Dauer­auf­trags beachten müssen. Wir ver­raten Ihnen, welche das sind!

Zum Servicebeitrag: Den Rundfunkbeitrag immer bequem zahlen mit dem Dauerauftrag

Was müssen Studierende und Auszubildende über den Rundfunkbeitrag wissen?

September 2024

Der Beginn eines Studiums oder einer Aus­bildung stellt einen be­deutenden Schritt in Richtung Eigen­ver­antwortung im Leben junger Menschen dar. Viele müssen sich dann auch zum ersten Mal mit dem Thema Rund­funk­beitrag be­fassen. Was es darüber zu wissen und zu be­achten gilt, erklärt unser aus­führlicher Service­beitrag samt er­gänzenden Info­materialien zum Herunter­laden und Teilen. 

Zum Servicebeitrag: Was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag?

Das SEPA-Lastschriftverfahren: pünktlich, sicher und bequem den Rundfunkbeitrag zahlen.

August 2024

5.508 Euro anstatt der üblichen 55,08 Euro – so viel hat ein Rentner aus dem Saar­land ver­sehentlich an den Beitrags­service über­wiesen. Mit dem SEPA-Last­schrift­ver­fahren hätte er den ärgerlichen Komma­fehler ver­meiden können. Warum es die sicherste und ein­fachste Zahlungs­methode für den Rund­funk­beitrag ist und welche Vor­teile ein SEPA-Last­schrift­mandat Ihnen darüber hinaus bietet, er­fahren Sie hier! 

Zum Servicebeitrag: So haben Sie garantiert nie wieder Ärger mit dem Rundfunkbeitrag

Flutkatastrophe in Süddeutschland: Schnelle und unbürokratische Entlastung beim Rundfunkbeitrag

Juni 2024

Menschen in Land­kreisen, in denen auf­grund der Flut in Süd­deutsch­land der Katastrophen­fall aus­ge­rufen wurde, bietet der Beitrags­service schnelle und un­büro­kratische Ent­lastungen beim Rund­funk­beitrag. Be­troffene können für ihre Wohnungen, Be­triebs­stätten oder Kfz eine Ab­meldung ihres Rund­funk­bei­trags­kontos be­an­tragen, wenn diese vom Wasser vorüber­gehend oder dauer­haft un­brauch­bar ge­macht wurden. Nähere Informationen finden Be­troffene im aus­führlichen Service­beitrag. 

Zum Servicebeitrag: Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe in Süddeutschland

Was gilt für Geflüchtete beim Rundfunkbeitrag?

Juni 2024

In Deutsch­land muss jeder Haus­halt den Rund­funk­beitrag zahlen. Ge­mein­schafts­unter­künfte für Ge­flüchtete sind davon aus­genommen. Ziehen Ge­flüchtete jedoch in eine eigene Wohnung, werden sie eben­falls vom Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio an­ge­schrieben. Was Ge­flüchtete und Hel­fer zum Rund­funk­bei­trag wissen müssen, erklären unser Service­beitrag und zusätzliche Info­materialien zum Down­load. Optional stehen alle Inhalte auch auf Ukrainisch zur Ver­fügung. 

Zum Servicebeitrag: Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Helfer 

Servicebeiträge zu aktuellen Themen

Mai 2024

Was gilt für Studierende beim Rund­funk­bei­trag? Wie kann ich meine Neben­wohnung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freien? Und worauf muss ich un­be­dingt achten, wenn Mit­be­wohnende aus meiner Wohnung aus­ziehen? Über diese und viele weitere Themen informiert der Beitrags­service künftig mit interessanten Service­beiträgen. Lesen Sie gerne einmal rein!

Hier geht es zu den Servicebeiträgen.