Neuer Rundfunkbeitrag: Es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe
Dezember 2024Die von der KEF empfohlene Beitragserhöhung um 58 Cent kommt nicht zum 1. Januar 2025. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Beitragsanpassung gilt die bisherige Beitragshöhe von 18,36 Euro pro Monat. Was Sie bei Ihren Beitragszahlungen ab Januar 2025 beachten müssen, verrät Ihnen unser neuer Servicebeitrag.
Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung?
Dezember 2024Zwar fällt der Rundfunkbeitrag pro Wohnung an, es gibt jedoch einige Bedingungen, unter denen Bürgerinnen und Bürger nur einen ermäßigten Beitrag zahlen müssen oder gänzlich von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können. Welche Bedingungen das sind und wie Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen, verrät Ihnen unser Experte im Interview.
Zum Servicebeitrag: Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Das gilt für eingetragene gemeinnützige Vereine beim Rundfunkbeitrag
November 2024Ebenso wie Unternehmen, müssen auch Vereine den Rundfunkbeitrag zahlen. Insbesondere kleinere Vereine bauen jedoch häufig auf die Unterstützung durch ehrenamtlich Mitarbeitende. Um den finanziellen Aufwand für sie zu reduzieren, sieht der Gesetzgeber besondere Regelungen für eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen vor. Welche das sind und wie sich der Rundfunkbeitrag für Ihre Vereinsräume berechnet, verrät Ihnen unser Servicebeitrag.
Zum Servicebeitrag: Muss mein Verein den Rundfunkbeitrag zahlen?
Fällt für meine Nebenwohnung der Rundfunkbeitrag an?
Oktober 2024Der Rundfunkbeitrag fällt grundsätzlich pro Wohnung an. Für eine Nebenwohnung – häufig auch Zweitwohnung genannt – sieht der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihre Nebenwohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Wie Sie den Antrag stellen und welche Nachweise benötigt werden, erklärt Fachexpertin Katrin im Interview.
Zum Servicebeitrag: Eine Expertin erklärt, was für Nebenwohnungen gilt
Darauf müssen Sie achten, wenn Mitbewohner ausziehen
Oktober 2024Zieht die Person, auf die Ihre gemeinsame Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist, aus? Dann sollten Sie unbedingt aufmerksam sein! Wenn Sie bei Ihren Beitragszahlungen weiterhin die bisherige Beitragsnummer angeben, besteht die Gefahr, dass Sie fortan für eine falsche Wohnung zahlen. Wie Sie ärgerliche Nachforderungen vermeiden, verraten wir Ihnen in unserem Servicebeitrag.
Zum Servicebeitrag: Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?
So richten Sie einen Dauerauftrag für den Rundfunkbeitrag korrekt ein
September 2024Sie möchten den Rundfunkbeitrag einfach und bequem zahlen, lehnen das SEPA-Lastschriftverfahren jedoch ab? Dann ist vielleicht ein Dauerauftrag für Sie die beste Lösung, um die regelmäßigen und pünktlichen Überweisungen zu gewährleisten. Doch es gibt ein paar Besonderheiten, die Sie beim Einrichten eines Dauerauftrags beachten müssen. Wir verraten Ihnen, welche das sind!
Zum Servicebeitrag: Den Rundfunkbeitrag immer bequem zahlen mit dem Dauerauftrag
Was müssen Studierende und Auszubildende über den Rundfunkbeitrag wissen?
September 2024Der Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Eigenverantwortung im Leben junger Menschen dar. Viele müssen sich dann auch zum ersten Mal mit dem Thema Rundfunkbeitrag befassen. Was es darüber zu wissen und zu beachten gilt, erklärt unser ausführlicher Servicebeitrag samt ergänzenden Infomaterialien zum Herunterladen und Teilen.
Zum Servicebeitrag: Was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag?
Das SEPA-Lastschriftverfahren: pünktlich, sicher und bequem den Rundfunkbeitrag zahlen.
August 20245.508 Euro anstatt der üblichen 55,08 Euro – so viel hat ein Rentner aus dem Saarland versehentlich an den Beitragsservice überwiesen. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren hätte er den ärgerlichen Kommafehler vermeiden können. Warum es die sicherste und einfachste Zahlungsmethode für den Rundfunkbeitrag ist und welche Vorteile ein SEPA-Lastschriftmandat Ihnen darüber hinaus bietet, erfahren Sie hier!
Zum Servicebeitrag: So haben Sie garantiert nie wieder Ärger mit dem Rundfunkbeitrag
Flutkatastrophe in Süddeutschland: Schnelle und unbürokratische Entlastung beim Rundfunkbeitrag
Juni 2024Menschen in Landkreisen, in denen aufgrund der Flut in Süddeutschland der Katastrophenfall ausgerufen wurde, bietet der Beitragsservice schnelle und unbürokratische Entlastungen beim Rundfunkbeitrag. Betroffene können für ihre Wohnungen, Betriebsstätten oder Kfz eine Abmeldung ihres Rundfunkbeitragskontos beantragen, wenn diese vom Wasser vorübergehend oder dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden. Nähere Informationen finden Betroffene im ausführlichen Servicebeitrag.
Zum Servicebeitrag: Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe in Süddeutschland
Was gilt für Geflüchtete beim Rundfunkbeitrag?
Juni 2024In Deutschland muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen. Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete sind davon ausgenommen. Ziehen Geflüchtete jedoch in eine eigene Wohnung, werden sie ebenfalls vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angeschrieben. Was Geflüchtete und Helfer zum Rundfunkbeitrag wissen müssen, erklären unser Servicebeitrag und zusätzliche Infomaterialien zum Download. Optional stehen alle Inhalte auch auf Ukrainisch zur Verfügung.
Zum Servicebeitrag: Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Helfer
Servicebeiträge zu aktuellen Themen
Mai 2024Was gilt für Studierende beim Rundfunkbeitrag? Wie kann ich meine Nebenwohnung von der Rundfunkbeitragspflicht befreien? Und worauf muss ich unbedingt achten, wenn Mitbewohnende aus meiner Wohnung ausziehen? Über diese und viele weitere Themen informiert der Beitragsservice künftig mit interessanten Servicebeiträgen. Lesen Sie gerne einmal rein!