Für die Inanspruchnahme der Barzahlung müssen Beitragspflichtige mindestens zwei Nachweise von zwei verschiedenen Geldinstituten einreichen, aus denen hervorgeht, dass kein Konto eröffnet werden kann. Diese Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und können entweder über das Kontaktformular oder per Post eingereicht werden.
Sobald die Nachweise geprüft wurden und die Voraussetzungen für die Barzahlung erfüllt sind, vereinbart die jeweilige Landesrundfunkanstalt einen Termin zur Geldeinzahlung an ihrem Hauptsitz.
Alle relevanten Informationen zur Barzahlung hat der Beitragsservice unter Zahlung des Rundfunkbeitrags zusammengestellt.
Der Beitragsservice empfiehlt allen Beitragszahlenden, den Rundfunkbeitrag bargeldlos per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Anpassungen des Rundfunkbeitrags, wie zuletzt im August 2021, werden bei Lastschriftzahlenden automatisch berücksichtigt. Außerdem ist gewährleistet, dass keine Zahlung vergessen werden kann.