Rundfunkbeitragszahlende, deren beitragspflichtige Wohnung{en}, Betriebsstätten, Beherbergungseinheiten beziehungsweise Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice ganz einfach eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos beantragen:
- Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte, eine Beherbergungseinheit beziehungsweise ein Kraftfahrzeug nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für den Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung. Ein Anruf beim Beitragsservice reicht völlig aus. Alternativ können betroffene Beitragszahlende die befristete Abmeldung online über das Kontaktformular beantragen. Ob telefonisch oder schriftlich: Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, bittet der Beitragsservice möglichst unter Angabe der neunstelligen Beitragsnummer um eine kurze Schilderung des Sachverhalts.
- Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte, die Beherbergungseinheit beziehungsweise das Kraftfahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet für diese die Beitragspflicht. In einem solchen Fall ist selbstverständlich eine dauerhafte Abmeldung des Beitragskontos möglich. Betroffene Beitragszahlende nutzen hierzu im Falle einer Wohnung am besten das Online-Formular
Wohnung abmelden
. Die Angabe der Beitragsnummer sowie eine kurze Schilderung des Sachverhalts reichen aus. Für Betriebsstätten, Beherbergungseinheiten und Kraftfahrzeuge kann die Abmeldung unter Angabe der Beitragsnummer über das Kontaktformular (--> eine Wohnung abmelden --> sonstige Gründe zutreffen) beantragt werden.
Besondere Nachweise sind nicht erforderlich; der Beitragsservice prüft auf Basis behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt.
Um der außerordentlichen Notlage der Betroffenen Rechnung zu tragen, ist eine Abmeldung des Beitragskontos bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich. Betroffene Beitragszahlende haben also bis Ende 2021 Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Darüber hinaus lassen sich mit dem Beitragsservice jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren. Beitragszahlenden, die durch die Flut betroffen sind, kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt werden.