ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen
November 2020ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf weitere Entlastungen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen verständigt. Dazu weiten sie die Möglichkeit für Unternehmen aus, sich von der Rundfunkbeitragspflicht freistellen zu lassen. Anlass ist der coronabedingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung
Mai 2020Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung wegen der Corona-Pandemie eine Betriebsstätte schließen mussten, können beim Beitragsservice eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, sofern die Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen war.
Kontakte reduzieren – Online-Service nutzen
März 2020In Zeiten von Corona bittet der Beitragsservice Sie um aktive Mithilfe: Um Kontakte zu anderen Menschen möglichst zu vermeiden, empfiehlt der Beitragsservice, jetzt noch stärker die digitalen Angebote, Kontaktwege und Kommunikationskanäle zu nutzen.
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