Zum 1. November 2019 hat der Beitragsservice das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen geändert. Seither können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen.
Der Befreiungsantrag ist binnen drei Monaten nach Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen, also etwa dem Einzug in eine Nebenwohnung, beim Beitragsservice zu stellen. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Befreiung nicht ab dem Monat des Einzugs, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht länger vorgesehen.
Laufende Antrags- beziehungsweise Widerspruchsverfahren bearbeitet der Beitragsservice automatisch nach den neuen Regeln. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die bereits einen Befreiungsantrag für ihre Nebenwohnung gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, müssen sich daher nicht erneut an den Beitragsservice wenden.
Wichtig: Einen Anspruch auf Befreiung haben neben dem Inhaber von Haupt- und Nebenwohnung ausschließlich der Ehepartner beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner. Sonstige volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann.
Ihren Befreiungsantrag stellen Inhaber von Nebenwohnungen am einfachsten online. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung, aus der die melderechtliche Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen, oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid erforderlich.
Mit dem geänderten Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen trägt der Beitragsservice dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung. Diesen haben die Regierungschefs der Länder Ende Oktober unterzeichnet. Damit reagieren sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Darin hatte das Gericht unter anderem festgelegt, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen und eine gesetzliche Neuregelung gefordert.