Sie möchten einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung stellen? Nutzen Sie bitte dieses Online-Formular.
Voraussetzungen:
- Sie sind melderechtlich beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet. Dem Online-Formular können Sie einen behördlichen Nachweis (zum Beispiel Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde für beide Wohnungen oder Zweitwohnungssteuerbescheid in Kopie) anhängen. Daraus muss hervorgehen, dass Haupt- und Nebenwohnung auf Ihren Namen angemeldet sind sowie das jeweilige Einzugsdatum in die Wohnungen.
- Haupt- und Nebenwohnung sind beim Beitragsservice auf Sie angemeldet. Für Eheleute und in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Hauptwohnung spielt es keine Rolle, auf welche der beiden Personen die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.
Die Befreiung gilt nur für die antragstellende Person selbst. Weitere volljährige Personen in dieser Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Eheleute und eingetragene Lebenspartner oder -partnerinnen können gegebenenfalls selbst einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn die andere Person bereits den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Hauptwohnung zahlt.