Sie möchten einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung stellen? Nutzen Sie bitte dieses Online-Formular.
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller ist melderechtlich beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet. Dem Online-Formular können Sie einen behördlichen Nachweis (zum Beispiel Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde für beide Wohnungen oder Zweitwohnungssteuerbescheid in Kopie) anhängen. Daraus muss hervorgehen, dass Haupt- und Nebenwohnung auf Ihren Namen angemeldet sind sowie das jeweilige Einzugsdatum in die Wohnungen.
- Haupt- und Nebenwohnung sind beim Beitragsservice auf den Antragsteller angemeldet. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Hauptwohnung spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.
Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Weitere volljährige Mitbewohner in dieser Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können gegebenenfalls selbst einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn der andere Partner bereits den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Hauptwohnung zahlt.