Änderung zum Beitragskonto
Sie ziehen um, Ihre Bankverbindung, Ihre Zahlungsweise oder Ihr Name ändert sich? Hier können Sie Ihre Änderungen mitteilen oder am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Übernehmen Sie die Korrespondenz stellvertretend für eine andere Person, dann verwenden Sie bitte dieses PDF-Formular.
Wohnung anmelden
Sie möchten sich erstmalig für den Rundfunkbeitrag anmelden? Nutzen Sie bitte dieses Formular.
Falls Sie schon angemeldet sind und umziehen werden, nutzen Sie bitte das Formular unter Änderung zum Beitragskonto
, um Ihre neue Adresse mitzuteilen.
Weitere Wohnung anmelden
Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig. Nutzen Sie bitte dieses Formular.
Bitte beachten Sie auch die 'Informationen zu Nebenwohnungen'.
Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Sie haben Anspruch auf eine Befreiung oder eine Ermäßigung? Gerne können Sie hier den Antrag stellen, um sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.
Wegfall von Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für Ihre Befreiung oder Ermäßigung sind vorzeitig weggefallen? Mit diesem Online-Formular können Sie uns dies mitteilen und gleichzeitig die zukünftigen Zahlungsmodalitäten festlegen.
Nebenwohnung befreien
Sie möchten für Ihre Nebenwohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen? Nutzen Sie bitte dieses Formular.
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Beitragsnummer(n) und die Anschriften Ihrer Hauptwohnung und Ihrer Nebenwohnung an.
Wohnung abmelden
Sie möchten Ihre Wohnung abmelden, weil Sie in eine andere Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Oder Sie ziehen ins Ausland? Nutzen Sie dieses Online-Formular.
Abmeldung für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung
Wer dauerhaft und vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist, muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Gartenlauben und Datschen befreien oder befristet abmelden
Privat genutzte Datschen und Gartenlauben werden wie Wochenendhäuser und Ferienwohnungen grundsätzlich als Nebenwohnungen angesehen. Der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin kann auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
Voraussetzung: Haupt- und Nebenwohnung sind bereits auf Ihren Namen beim Beitragsservice angemeldet. Für Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Hauptwohnung spielt es keine Rolle, auf welche der beiden Personen die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.
Nutzen Sie hierfür das Online-Formular und fügen Sie eine Meldebescheinigung oder alternativ eine Bestätigung des Dauerwohnnutzungsverbots bei.
Ausnahme:
- Wenn das Beitragskonto für die Hauptwohnung nicht auf Ihren Namen angemeldet ist, aber für die Nebenwohnung ein Dauerwohnnutzungsverbot besteht, kann die Nebenwohnung befristet abgemeldet werden. Nutzen Sie für den Nachweis die Bestätigung des Dauerwohnnutzungsverbots.
- Bei vollständigem Wohnnutzungsverbot besteht keine Beitragspflicht.
Für Ferienwohnungen, die vermietet werden, gelten die Regelungen für Anbieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen.
Anfrage zur Beitragspflicht beantworten
Da für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte, hat der Beitragsservice Sie angeschrieben. Für Ihre Antwort nutzen Sie einfach das Online-Formular. Bitte geben Sie dabei unbedingt das 10-stellige Aktenzeichen und die Postleitzahl an.
Findet sich auf Ihrem Schreiben kein Aktenzeichen, wählen Sie bitte das für Ihr Anliegen passende Formular auf dieser Seite. Bei offenen Fragen nutzen Sie das Kontaktformular.
Anfrage zur Auskunft gespeicherter Daten
Sie möchten Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen beim Beitragsservice verarbeitet werden?
Ratenzahlung beantragen
Nutzen Sie dieses Online-Formular, wenn Sie mit der Zahlung Ihrer Rundfunkbeiträge im Rückstand sind.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren:
- Die angegebene monatliche Rate steht in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand.
- Es gab noch keine Ratenzahlungsvereinbarungen, die nicht eingehalten wurden.
- Es wird noch keine Vollstreckung von der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher durchgeführt.
Kontaktformular
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.