Wer vollstationär in einem Alten- und Pflegewohnheim oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wohnt, ist nicht anmeldepflichtig.
Ziehen Sie in ein Pflegewohnheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung und lösen Ihre Wohnung auf, dann können Sie die Wohnung abmelden. Wählen Sie den auf Sie zutreffenden Grund im Formular aus. Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Wichtig: Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben dieses und lassen Sie die Angaben im Formular von der Pflegeeinrichtung bestätigen.