August 2021: Beitragsservice beginnt mit Erhebung des Rundfunkbeitrags in neuer Höhe
August 2021Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 entschieden, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat angepasst wird. Nun setzt der Beitragsservice die Entscheidung des Gerichts in die Tat um. Der Rundfunkbeitrag wird erstmals für den Monat August 2021 erhoben. Der Beitragsservice beginnt ab Ende August mit dem Einzug.
Häufige Fragen zur Beitragsanpassung 2021
August 2021Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 angeordnet, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro pro Monat erhöht wird. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beitragsanpassung.
Wechseln Sie zur Seite 'Häufige Fragen zur Beitragsanpassung 2021'
August 2021: Bundesverfassungsgericht beschließt Beitragsanpassung auf 18,36 Euro
August 2021Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 festgestellt, dass das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Absage der Landtagsabstimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag im Dezember 2020 die Rundfunkfreiheit verletzt hat. Die Verfassungsrichter haben nun angeordnet, dass der Rundfunkbeitrag ab 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro erhöht wird. Der Beitragsservice bereitet die Umsetzung des Beschlusses vor.
Dezember 2020: Keine Anpassung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel
Dezember 2020Der Rundfunkbeitrag beträgt auch im neuen Jahr zunächst 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Der 1. Medienänderungsstaatsvertrag, der eine Anpassung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel vorgesehen hatte, tritt nicht zum 1. Januar 2021 in Kraft. Alle derzeitigen Regelungen zum Rundfunkbeitrag behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
Wechseln Sie zur Seite 'Dezember 2020: Keine Anpassung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel'
Dezember 2020: Ratifizierung des 1. Medienänderungsstaatsvertrags vorerst gestoppt
Dezember 2020Am 8. Dezember 2020 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt entschieden, die geplante Landtagsabstimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag – und damit zur Anpassung des Rundfunkbeitrags – abzusagen. Da der Staatsvertrag jedoch von allen 16 Landesparlamenten bestätigt werden muss, kann er voraussichtlich nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Alle derzeitigen Regelungen zum Rundfunkbeitrag behalten damit ihre Gültigkeit.
Wechseln Sie zur Seite 'Dezember 2020: Ratifizierung des 1. Medienstaatsvertrags vorerst gestoppt'