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Je zugehörige Betriebsstätte[_EdG] ist das erste Hotel-/Gästezimmer oder die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung fällt ein Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – an. Beachten Sie die Besonderheiten bei Bildungseinrichtungen und bei Einrichtungen des Gemeinwohls.
Keine Anmeldepflicht und somit keine Rundfunkbeitragspflicht besteht für:
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Betriebsstätten[_EdG], an denen ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter und 1-Euro-Jobber beschäftigt sind. Das kann zum Beispiel auf Freiwillige Feuerwehren zutreffen.
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Eine Räumlichkeit, die ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist.
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Eine reine Funktionsstätte ohne eingerichteten Arbeitsplatz, wie beispielsweise Trafohäuschen, Windräder, Fahrzeugdepots oder Marktstände, die nicht ortsfest sind.
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Alle auf die Einrichtung oder deren Rechtsträger zugelassenen Kraftfahrzeuge, sofern diese ausschließlich zu Zwecken der Einrichtung genutzt werden.
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Sie können eine Betriebsstätte[_EdG] zeitweise im Voraus vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen, wenn Sie diese mindestens drei zusammenhängende Kalendermonate vorübergehend stilllegen. Nutzen Sie dazu bitte dieses Formular.
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Anlässlich der Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie können Sie eine Betriebsstätte rückwirkend vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen, wenn diese aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war. Lesen Sie mehr zum Thema.
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