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Häufige Fragen zur Beitragsanpassung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 angeordnet, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro pro Monat erhöht wird. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro wird erstmals für den Monat August 2021 erhoben. Der Beitragsservice beginnt Ende August mit dem Einzug des Beitrags in neuer Höhe.

Hier finden Sie die Ant­worten auf die häufigsten Fragen zur Beitragsanpassung.

 

Warum wird ab August 2021 ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat erhoben?

Die Er­he­bung des Rund­funk­bei­trags in Höhe von 18,36 Euro er­folgt auf Grund­lage der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fassungs­gerichts vom 20. Juli 2021 (Az.1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20).

Nach­dem die von der KEF em­pfohlene An­passung des Rund­funk­bei­trags auf 18,36 Euro im De­zem­ber 2020 an der Absage der Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert war, hatten ARD, ZDF und Deutsch­land­radio Ver­fassungs­be­schwerde ein­gelegt. Das Bun­des­ver­fassungs­gericht hat mit Be­schluss vom 20. Juli 2021 der Be­schwerde statt­ge­geben und an­ge­ordnet, dass der Rund­funk­bei­trag auf 18,36 Euro an­ge­passt wird. Dies gilt bis zu einer staats­ver­traglichen Neu­regelung durch den Ge­setz­geber.

Ab August 2021 wird somit erstmals der an­ge­passte Rund­funk­bei­trag in Höhe von 18,36 Euro er­hoben.

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Ich habe den Rundfunkbeitrag in alter Höhe von 17,50 Euro schon im Voraus bezahlt. Muss ich etwas unternehmen?

Wer den Rund­funk­bei­trag in Höhe von 17,50 Euro be­reits für den Mo­nat Au­gust 2021 oder für wei­tere Mo­na­te be­zahlt hat (zum Beispiel als Jahres- beziehungsweise Halb­jahres­voraus­zahler oder in der Mitte eines Dreimonatszeitraums), bekommt die Differenz in der Regel mit der nächsten re­gulären Zahlungs­auf­forderung nach­be­rechnet. Bei Bei­trags­zahlern, die am Last­schrift­ver­fahren teil­nehmen, wird die Bei­trags­anpassung au­to­matisch be­rück­sichtigt. Das kann je nach ge­wähltem Zahlungs­rhythmus bis zu einigen Mo­naten dauern, wird aber noch inner­halb des Jahres 2021 der Fall sein. In be­sonderen Fällen kann die Nach­be­rechnung in diesem Jahr auch außer­halb des re­gulären Zahlungs­rhythmus er­folgen.

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Ich zahle per SEPA-Lastschrift. Wann wird der neue Beitrag abgebucht?

Der Rund­funk­bei­trag wird grund­sätzlich mit der nächsten Fällig­keit au­to­matisch in neuer Höhe ein­ge­zogen.

So­fern für ein­zelne Mo­nate im Vor­aus noch der Rund­funk­bei­trag in alter Höhe ge­zahlt wurde, wird der Differenz­be­trag in der Regel mit der nächsten Ab­buchung nach­be­rechnet.

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Ich zahle per Dauerauftrag. Muss ich etwas ändern?

Ja, Dauer­auf­trags­zahler müssen ihren Dauer­auf­trag ent­sprechend an­passen. 

Sie erhalten vom Bei­trags­service eine Zahlungs­auf­forderung, die den Rund­funk­bei­trag in neuer Höhe ausweist.

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Ich habe bereits ohne gesonderte Aufforderung durch den Beitragsservice den Differenzbetrag überwiesen. Kann die Zahlung meinem Beitragskonto gutgeschrieben werden?

So­fern die zu­ge­hörige Bei­trags­nummer bei der Zahlung ver­merkt wurde, wird die Buchung dem Bei­trags­konto zu­ge­ordnet und auf die neue Bei­tragsfor­derung an­ge­rechnet. 

Even­tuell zu viel ge­zahlte Bei­träge werden mit der nächsten Bei­trags­for­derung ver­rechnet. 

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