Häufige Fragen
Warum wird ab August 2021 ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat erhoben?
Ich zahle per SEPA-Lastschrift. Wann wird der neue Beitrag abgebucht?
Warum wird ab August 2021 ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat erhoben?
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Höhe von 18,36 Euro erfolgt auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 (Az.1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20).
Nachdem die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro im Dezember 2020 an der Absage der Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert war, hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 der Beschwerde stattgegeben und angeordnet, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro angepasst wird. Dies gilt bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung durch den Gesetzgeber.
Ab August 2021 wird somit erstmals der angepasste Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro erhoben.
Ich habe den Rundfunkbeitrag in alter Höhe von 17,50 Euro schon im Voraus bezahlt. Muss ich etwas unternehmen?
Wer den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro bereits für den Monat August 2021 oder für weitere Monate bezahlt hat (zum Beispiel als Jahres- beziehungsweise Halbjahresvorauszahler oder in der Mitte eines Dreimonatszeitraums), bekommt die Differenz in der Regel mit der nächsten regulären Zahlungsaufforderung nachberechnet. Bei Beitragszahlern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Das kann je nach gewähltem Zahlungsrhythmus bis zu einigen Monaten dauern, wird aber noch innerhalb des Jahres 2021 der Fall sein. In besonderen Fällen kann die Nachberechnung in diesem Jahr auch außerhalb des regulären Zahlungsrhythmus erfolgen.
Ich zahle per SEPA-Lastschrift. Wann wird der neue Beitrag abgebucht?
Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich mit der nächsten Fälligkeit automatisch in neuer Höhe eingezogen.
Sofern für einzelne Monate im Voraus noch der Rundfunkbeitrag in alter Höhe gezahlt wurde, wird der Differenzbetrag in der Regel mit der nächsten Abbuchung nachberechnet.
Ich zahle per Dauerauftrag. Muss ich etwas ändern?
Ja, Dauerauftragszahler müssen ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen.
Sie erhalten vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung, die den Rundfunkbeitrag in neuer Höhe ausweist.
Ich habe bereits ohne gesonderte Aufforderung durch den Beitragsservice den Differenzbetrag überwiesen. Kann die Zahlung meinem Beitragskonto gutgeschrieben werden?
Sofern die zugehörige Beitragsnummer bei der Zahlung vermerkt wurde, wird die Buchung dem Beitragskonto zugeordnet und auf die neue Beitragsforderung angerechnet.
Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden mit der nächsten Beitragsforderung verrechnet.