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Bundesverfassungsgericht beschließt Beitragsanpassung auf 18,36 Euro

August 2021

Das Bundes­verfassungs­ge­richt hat in seinem Be­schluss vom 20. Juli 2021, der am 5. August 2021 verkündet wurde, fest­ge­stellt, dass das Land Sachsen-An­halt die Rund­funk­frei­heit ver­letzt hat, als es im Dezember 2020 keine Beschlussfassung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag im Landtag herbeigeführt hat. ARD, ZDF und Deutsch­land­radio hatten darauf­hin Ver­fassungs­be­schwerde ein­gelegt. Die Ver­fassungs­richter haben der Be­schwerde statt­ge­geben und nun an­ge­ordnet, dass der Rund­funk­bei­trag ab 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro erhöht wird. Dies gilt bis zu einer staats­ver­trag­lichen Neu­re­gelung durch den Ge­setz­ge­ber.

Der Beitrags­service wird ge­meinsam mit ARD, ZDF und Deutsch­land­radio die Um­setzung des Be­schlusses vor­be­reiten und ent­sprechende Än­derungen am Bei­trags­ein­zugs­ver­fahren vor­nehmen.

Für alle Beitrags­zahler gilt: Sie müssen nichts aktiv unter­nehmen!

Beitragszahler zahlen den Rund­funk­bei­trag zu­nächst weiter wie ge­wohnt. Der Bei­trags­service wird mit Um­setzung der Änderungen auf Sie zu­kommen. Alle In­for­mationen werden recht­zeitig auch auf rundfunkbeitrag.de ver­öffentlicht.

 

Tipp: Au­to­matisch be­rück­sichtigt werden etwaige An­passungen des Rund­funk­bei­trags im Rahmen des SEPA{-Lastschriftverfahrens} . Das Last­schrift­ver­fahren ist die be­quemste und sicherste Zahlungs­weise. Das Aus­füllen von Über­weisungs­trägern ent­fällt und es ist aus­ge­schlossen, Zahlungen zu über­sehen oder falsche Über­weisungen zu tätigen.

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