Unternehmen und Institutionen

Sterbefall

Bitte informieren Sie den Beitragsservice, wenn der Firmeninhaber verstorben ist, und reichen eine Kopie der Sterbeurkunde ein.

Hier erfahren Sie, welche Regelungen zu beachten sind.

Stirbt ein Firmeninhaber, wird unterschieden:

  • Das Unternehmen wird vollständig aufgegeben: Das Beitragskonto muss abgemeldet werden.
  • Ein neuer Inhaber übernimmt das Unternehmen: Das bisherige Beitragskonto muss abgemeldet werden. Der neue Beitragszahler meldet den Betrieb/das Unternehmen an.