Stirbt ein Firmeninhaber, wird unterschieden:
- Das Unternehmen wird vollständig aufgegeben: Das Beitragskonto muss abgemeldet werden.
- Ein neuer Inhaber übernimmt das Unternehmen: Das bisherige Beitragskonto muss abgemeldet werden. Der neue Beitragszahler meldet den Betrieb/das Unternehmen an.