Nach der Absage der Landtagsabstimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde eingelegt und die Beitragsanpassung per einstweiliger Anordnung beantragt. Diesen Eilantrag hat das Bundesverfassungsgericht am 22. Dezember abgelehnt. Mit der Verfassungsbeschwerde der Sender wird sich das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt befassen.
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