Fragenübersicht
-
Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
-
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
-
Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
-
Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten?
-
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?
Die Fragen und Antworten zum Datenschutz beim Beitragseinzug
können Sie auch als PDF herunterladen.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO sind die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gemeinsam (Art. 26 EU-DSGVO). Die Datenverarbeitung beim Beitragsservice stellt eine Datenverarbeitung der jeweiligen Landesrundfunkanstalt dar, die nach dem RBStV für den Beitragseinzug zuständig ist. Das ZDF und Deutschlandradio haben auf die Verarbeitung der Daten beim Beitragsservice keinen Zugriff.
Der Beitragsservice ist zentrale Anlaufstelle im Sinne von Art. 26 Abs. 1 S. 3 EU-DSGVO.
Die Kontaktdaten lauten:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Tel.: 01806 999 555 10*
Web: www.rundfunkbeitrag.de
(*20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
Gemäß Art. 37 Abs. 1 EU-DSGVO in Verbindung mit § 11 Abs. 2 RBStV ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Behördliche Datenschutzbeauftragte
50656 Köln
Datenschutzkontaktformular
Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet durch den Beitragsservice personenbezogene Daten, die sie im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs von der betroffenen Person erhält. Darüber hinaus erhält sie Daten von folgenden öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen:
- Meldebehörden
- Handelsregister¹
- Gewerberegister¹
- Vollstreckungsorgane
- Unternehmen des Adresshandels¹ und der Adressverifizierung (beispielsweise Deutsche Post AG)
- Gerichte
- Sonstige Dritte, für die die betroffene Person eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat, nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 S. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) oder im Falle einer bestehenden rechtlichen Befugnis zur Datenübermittlung besteht (beispielsweise Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)
¹Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitungen im nicht privaten Bereich.
Welche Daten werden verarbeitet?
Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten (potentieller) Rundfunkbeitragsschuldner verarbeitet:
- Adresse/Kontaktdaten (beispielsweise auch von Dritten wie Bevollmächtigten, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation)
- Personendaten (beispielsweise Name, Titel, Geburtsdatum)
- Zahlungsinformationen aus Überweisungen und/oder Mandaten (beispielsweise IBAN, Namen und Adresse eines Dritten)
- Daten zum Beitragskonto (beispielsweise Beitragsnummer, Anmeldedatum und -art, Zahlungsmodalitäten, Saldo des Beitragskontos, Stundung, unbefristete Abmeldung)
- Daten zu Produkten/Nutzungen/Standorten (beispielsweise Anzahl und/oder Standorte von Haupt- und Nebenwohnungen, Betriebsstätten¹, Beschäftigten¹, beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen¹, Gästezimmern¹, Ferienwohnungen¹ und Daten zu bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräten für Rundfunkgebührenzeiträume)
- Daten über befristete Abmeldungen oder Freistellungen (beispielsweise Anzahl und Zeitraum befristeter Abmeldungen)
- Daten zu Befreiungen und/oder Ermäßigungen (beispielsweise Antragsdatum, Zeitraum der Befreiung/Ermäßigung)
- Daten zu Befreiungen von Nebenwohnungen (beispielsweise Zeitraum der Befreiung der Nebenwohnung)
- Bezeichnung der Haupt - und Nebenwohnung
- Buchungsbelege (beispielsweise zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)
- Daten zu Insolvenzen (beispielsweise zu Schuldenbereinigungsplänen, zur Insolvenzeröffnung)
- archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr zum Beitragskonto)
- Mahnmaßnahmen (beispielsweise Festsetzungsbescheid, Mahnung)
- Historie des Beitragskontos (beispielsweise Datum einer Anschriftenänderung, einer Forderungs-/Zahlungsbuchung, Telefongesprächsnotizen)
- Daten zu Ordnungswidrigkeitenverfahren (beispielsweise Antragsdatum)
¹Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitungen im nicht privaten Bereich.
Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet durch den Beitragsservice personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:
-
Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch die jeweils für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, im Medienstaatsvertrag sowie den von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erlassenen Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Ergänzend kommen die Regelung der EU-DSGVO sowie der in den jeweiligen Bundesländern geltenden Landesdatenschutzgesetze, Meldedatenübermittlungsverordnungen und Verwaltungsvollstreckungsgesetze zur Anwendung. Weitere gesetzliche Verpflichtungen zur Verarbeitung von Daten ergeben sich insbesondere noch aus den Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufbewahrung nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung (siehe hierzu die Ausführungen unterWie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
) -
Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a EU-DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (beispielsweise Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für die barrierefreie Kommunikation, Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.
Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Einzugs der Rundfunkbeiträge genutzt. Diese Zweckbindung ergibt sich aus § 11 Abs. 7 RBStV. Dabei handelt es sich um folgende Zwecke:
- Ermittlung von beitragspflichtigen Personen
- Prüfung von Daten zur Adressklärung aus der Meldedatenübermittlung (Bestandsdatenlieferung und anlassbezogene Datenlieferung der Meldebehörden) und aus anderen Quellen (siehe hierzu die Ausführungen unter
Aus welchen Quellen stammen die Daten?
) - Verwaltung von Beitragskonten (Pflege und Korrektur des Bestandes von Beitragskonten)
- Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten wie Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Ansprechpartner für juristische Personen im nicht privaten Bereich¹)
- Klärung von Beitragssachverhalten
- Berechnung von Rundfunkbeiträgen
- Bearbeitung von Befreiungs- und Ermäßigungsanträgen
- Bearbeitung von Befreiungsanträgen für Nebenwohnungen
- Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person
- Erhebung und Erstattung von Rundfunkbeiträgen (Rechnungsstellung, Abwicklung von Zahlungen)
- Durchführung von Mahn- und Inkassomaßnahmen (beispielsweise Festsetzung und Mahnung)
- Gewinnung von Lastschriftzahlern¹
- Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
¹Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitungen im nicht privaten Bereich.
Wer bekommt die Daten?
Empfänger von personenbezogenen Daten können sein:
- Externe Dienstleister für telefonische und schriftliche Sachbearbeitung
- Druck-/Postdienstleister
- Geldinstitute
- Inkassounternehmen
- Vollstreckungsorgane
- Drittschuldner (Arbeitgeber, Rentenkassen, Banken)
- Landesrundfunkanstalten
- Behörden und Unternehmen im Rahmen von Adressklärungen (beispielsweise Meldebehörden, Deutsche Post AG)
- Gerichte
- Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (beispielsweise Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)
Externe Dienstleister können zum Zwecke der rechtmäßigen Erfüllung von Aufgaben im Rahmen des Beitragseinzugs personenbezogene Daten erhalten, wenn sie auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren können.
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.
Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
Die erhobenen Daten werden solange gespeichert, bis sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind und eine Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie zu Beweiszwecken zur Rechtewahrung oder Rechtsverfolgung nicht mehr erforderlich ist. Einer gesonderten Aufforderung zur Löschung bedarf es hierzu nicht. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich insbesondere nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder der Abgabenordnung sowie den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Welche Datenschutzrechte bestehen?
Soweit die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, besteht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO in Verbindung mit § 11 Abs. 8 RBStV), Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), Löschung (Art. 17 EU-DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO). Entsprechende Anträge werden in der Regel vom Beitragsservice bearbeitet, sofern sich diese auf die Datenverarbeitung im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs beziehen.
Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, dem Beitragsservice gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.
Besteht ein Recht auf Beschwerde?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer nach Landesrecht für die jeweilige Landesrundfunkanstalt zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).
Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten?
Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für die betroffene Person aus § 8 RBStV.
Hierzu gehören die unverzügliche Anzeige des Innehabens (Anmeldung) und des Endes des Innehabens (Abmeldung) einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs sowie jeder Änderung der im Folgenden genannten Daten (Änderungsmeldung).
Folgende im Einzelfall erforderliche Daten sind mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
- Vor- und Familienname sowie früherer Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
- Tag der Geburt,
- Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, sowie im Falle der Befreiung nach § 4 a RBStV die Angabe, bei welcher Wohnung es sich um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt,
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
- Beitragsnummer,
- Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
- Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 RBStV,
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
- Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
- der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
- die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
Darüber hinaus kann die zuständige Landesrundfunkanstalt von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 RBStV genannten Daten verlangen (§ 9 Abs. 1 RBStV).
Welche möglichen Folgen hat es, wenn die betroffene Person dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs nicht innerhalb eines Monats anzeigt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 EUR geahndet werden.
Im Falle einer Abmeldung gilt, dass die Beitragspflicht unabhängig vom tatsächlichen Ende des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs nicht vor Ablauf des Monats endet, in dem dies angezeigt worden ist (§ 7 Abs. 2 RBStV).
Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht. Die Daten werden weder für ein Profiling im Sinne des Art. 22 EU-DSGVO noch für die Bildung von Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerten verarbeitet.