Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich einen Brief vom Beitragsservice erhalte?
Sie wurden vom Beitragsservice angeschrieben, um Ihre Beitragspflicht zu klären? Lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch und nutzen Sie bitte für Ihre Antwort das Online-Formular, auf das in dem Brief hingewiesen wird. Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie gerne mit dem Beitragsservice Kontakt aufnehmen.
Beachten Sie: Wenn Sie auch nach mehrfacher Erinnerung nicht reagieren, werden Sie automatisch angemeldet und es können gegebenenfalls Forderungen entstehen. Daher gilt: Bitte reagieren Sie immer auf Briefe des Beitragsservice!
Ich lebe in einer eigenen Wohnung. Was muss ich beachten?
Sofern Sie als Asylberechtigter in Deutschland in einer eigenen Wohnung leben und über ein eigenes Einkommen verfügen, sind Sie grundsätzlich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet und müssen sich beim Beitragsservice anmelden.
Falls für die Wohnung, in der Sie leben, bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag bezahlt, müssen Sie selbst nicht zahlen. Für den Fall, dass sie ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten, bitten wir Sie, uns den Namen und die Beitragsnummer der Person mitzuteilen, die für die Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlt. Pro Wohnung muss der Beitrag nur einmal bezahlt werden. Bitte nutzen Sie für Ihre Antwort unser Online-Formular.
Kann ich mich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen?
In manchen Fällen können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Falls Sie nachweislich über kein eigenes Einkommen verfügen und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder andere Sozialleistungen (Bürgergeld - früher Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Blindenhilfe) beziehen, können Sie einen Befreiungsantrag stellen.
Ich lebe in einer Gemeinschaftsunterkunft. Wer zahlt?
Für den Fall, dass Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wie beispielsweise einem Asylbewerberheim untergebracht sind, müssen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Hotel oder einer Pension leben, welche ausschließlich zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden.