Die Einmalzahlungsaufforderung ist ein Verfahren der schriftlichen Zahlungsaufforderung (Rechnung). Beitragszahlende, die bisher grundsätzlich wiederkehrende schriftliche Zahlungsaufforderungen erhalten haben, werden künftig nur noch einmalig über ihre Zahlungstermine sowie die Höhe der zu zahlenden Beträge informiert.
Die in dieser Einmalzahlungsaufforderung genannten vier Zahlungstermine pro Jahr sind jährlich wiederkehrend und künftig von Ihnen einzuhalten. Sie müssen selbstständig für die termingerechte Überweisung sorgen. Wir versenden keine weiteren Zahlungsaufforderungen.
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Beitragszahlende den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auch wenn keine gesonderte Zahlungsaufforderung gestellt wurde.
Beitragszahlende, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden auf das neue Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt.
Sie erhalten einmalig eine schriftliche Benachrichtigung mit den Fälligkeitsterminen sowie der Höhe der zu zahlenden Beträge, wenn Ihr Beitragskonto umgestellt wird. Bis zum Erhalt dieses Schreibens ändert sich für Sie nichts.
Damit Sie keine Zahlung vergessen können, empfiehlt der Beitragsservice allen Beitragszahlenden, den Rundfunkbeitrag per Lastschrift zu zahlen.
Merken Sie sich die Zahlungstermine sowie die Höhe der zu zahlenden Beträge. Diese gelten künftig für Ihr Beitragskonto.
Für die termingerechte Überweisung der Rundfunkbeiträge sind Sie selbst verantwortlich. Nach dem Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung erhalten Sie keine weitere Zahlungsaufforderung mehr von uns. Erst wenn sich Änderungen für Sie ergeben, beispielsweise eine Anpassung der Höhe des Rundfunkbeitrags, erhalten Sie erneut ein Schreiben von uns.
Tipp: Nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil, so können Sie keine Überweisung übersehen oder falsch tätigen.
Ihre individuell gültigen Zahlungstermine werden Ihnen mit der schriftlichen Einmalzahlungsaufforderung mitgeteilt.
Grundsätzlich gilt: Ihre Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie erstmals Inhaber einer Wohnung in Deutschland sind.
Der Rundfunkbeitrag ist für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen. Jeweils in der Mitte dieses Zeitraums müssen Sie die Rundfunkbeiträge für diese drei Monate überweisen.
Ein Beispiel: Wenn Sie ab dem 1. Januar erstmalig Inhaber einer Wohnung sind, dann müssen Sie zum 15. Februar Ihre Rundfunkbeiträge für die Monate Januar, Februar und März zahlen. Die weiteren Zahlungstermine folgen dann jeweils zum 15. Mai, August und November – also im Abstand von drei Monaten. Im nächsten Jahr wiederholen sie sich.
Kalendereintrag als Download
Als Erinnerung an Ihre Zahlungstermine: Laden Sie den Kalendereintrag herunter, der Ihrem Zahlungsrhythmus entspricht.
Wenn Sie die Zahlung Ihres Rundfunkbeitrags versäumt haben und Ihr Beitragskonto somit in einen Zahlungsrückstand geraten ist, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.
Damit Sie es in Zukunft möglichst bequem haben und keine Zahlung mehr versäumen, nutzen Sie das Lastschriftverfahren.
Die Einmalzahlungsaufforderung führt beim Beitragsservice zu maßgeblichen Einsparungen von Porto- und Versandkosten, die im Rahmen des wiederkehrenden Versands von Zahlungsaufforderungen bislang entstanden sind. Die Einmalzahlungsaufforderung erhöht damit – aufgrund des verringerten Papierverbrauchs – nicht nur die Nachhaltigkeit des Beitragseinzugs, sondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit und zur Aufwandsstabilität des Beitragsservice bei.