Fragenübersicht
Wer ist für die Datenverarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich sind die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio.
Die Kontaktdaten lauten:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Personalbeschaffung
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten lauten:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Behördliche Datenschutzbeauftragte
50656 Köln
Datenschutzkontaktformular
Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Der Beitragsservice verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen der Bewerbung von der betroffenen Person erhält.
Im Übrigen kann der Beitragsservice von der betroffenen Person zugänglich gemachte, berufsbezogene Informationen verarbeiten, wie beispielsweise ein Profil bei beruflichen Social-Media-Netzwerken (beispielsweise XING, LinkedIn).
Welche Daten werden verarbeitet?
Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Personendaten (beispielsweise Name, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Titel, Geburtsdatum)
- Bewerbungsdaten (beispielsweise Lebenslauf, gegebenenfalls Lichtbild, Informationen/Nachweise zur Ausbildung/Qualifizierung wie Berufsabschluss, Nachqualifizierung, Zeugnisse)
- Gesundheitsdaten (beispielsweise Grad der Behinderung)
- Daten zur Arbeitsberechtigung (beispielsweise Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis)
Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Der Beitragsservice verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO und des Datenschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
- Verarbeitung zur Eingehung des Beschäftigungsverhältnisses, § 18 Abs. 1 S. 1 DSG NRW
Zur Eingehung des Beschäftigungsverhältnisses ist die Durchführung entsprechender Auswahlverfahren und die damit zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern (w/m/d) erforderlich. - Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
Der Beitragsservice unterliegt als Arbeitgeber diversen rechtlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise nach dem Sozialgesetzbuch, dem Einkommensteuergesetz, dem Mutterschutzgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz und dem Landespersonalvertretungsgesetz (Personalrat). Weitere gesetzliche Anforderungen sind unter anderem die Sicherstellung datenschutzrechtlicher Anforderungen und die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs-/Dokumentationspflichten (beispielsweise nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder dem Nachweisgesetz). - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin sowie zur Wahrung der Rechte aus Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h EU-DSGVO
Besondere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h EU-DSGVO in Verbindung mit nationalem Recht, wie beispielsweise dem Sozialgesetzbuch. Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten kann beispielsweise für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsprozess) erforderlich sein.
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung von Auswahlverfahren verarbeitet.
Wer bekommt die Daten?
Innerhalb des Beitragsservice erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Dabei handelt es sich insbesondere um Personen, die am Auswahlverfahren beteiligt sind (beispielsweise die jeweiligen Vorgesetzten und Mitarbeiter der Personalbeschaffung).
Auch vom Beitragsservice beauftragte externe Dienstleister können zu den oben genannten Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten externe Personalberater sein, die den Beitragsservice bei der Durchführung von Auswahlverfahren temporär unterstützen, beispielsweise Personalberatung im Rahmen der Durchführung von Assessment-Centern, Vorstellungsgesprächen und dem Bewerbermanagement.
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.
Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
Die erhobenen Daten werden vom Beitragsservice unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft.
Daten abgelehnter Bewerber/innen sowie solcher Bewerber/innen, die ihre eingereichte Bewerbung zurückgezogen haben, werden nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht, sofern nicht in eine längere Aufbewahrung eingewilligt wurde.
Welche Datenschutzrechte bestehen?
Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO grundsätzlich das Recht auf Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 EU-DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 EU-DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO, auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO sowie auf Widerspruch gemäß Art. 21. EU-DSGVO.
Besteht ein Recht auf Beschwerde?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO). Zuständig ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF.
Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten und welche möglichen Folgen hat es, wenn die betroffene Person dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen diejenigen personenbezogenen Daten bereit gestellt werden, die für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind, oder zu deren Erhebung der Beitragsservice gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten wird der Beitragsservice in der Regel nicht in der Lage sein, das Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen und somit die Bewerbung zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zur Person, Qualifikationsnachweise, beispielsweise ein Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis (nur auf explizite Anforderung).
Wird anhand der vorliegenden Daten eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profilings durchgeführt?
Nein, eine automatisierte Entscheidungsfindung beziehungsweise ein Profiling finden nicht statt.