Dauerhafter Umzug ins Ausland
Sie können Ihr Rundfunkbeitragskonto abmelden, wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen und Ihre Wohnung in Deutschland vollständig aufgeben (Nachweis über Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich).
Wohnen außer Ihnen noch weitere Personen in der Wohnung? Dann muss die Wohnung von einer Person, die weiterhin in der Wohnung verbleibt, zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Falls Sie vorübergehend ins Ausland gehen, kann Ihr Beitragskonto für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts befristet abgemeldet werden, wenn Sie die Wohnung vollständig untervermietet haben (Nachweis über Zeitraum der vollständigen Untervermietung erforderlich) und der Untermieter die Wohnung auf seinen Namen anmeldet.
Alternativ können Sie auf eine befristete Abmeldung verzichten und stattdessen die Kosten für den Rundfunkbeitrag in dem Untermietvertrag aufnehmen.
Wohnen Sie in einer WG? Dann reicht es aus, wenn sich eine andere in der Wohnung verbliebene Person zum Rundfunkbeitrag anmeldet.