SEPA-Lastschriftmandat
Rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind SEPA-Mandate. Sie umfassen sowohl die Zustimmung zum Einzug als auch den Zahlungsauftrag an die eigene Bank.
Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer
Mit der Mandatsreferenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer lässt sich jedes erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.
Rücksendung eines SEPA-Mandats
Das vom Kontoinhaber vollständig ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat ist Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Erteilen Sie uns das SEPA-Mandat nicht, können wir den Einzug nicht durchführen. Sie erhalten dann Zahlungsaufforderungen.