Informationen zu SEPA

Das europäische SEPA-Lastschriftverfahren vereinfacht die Bankgeschäfte im europäischen und inländischen Zahlungsverkehr. Neben IBAN und BIC wurden als zusätzliche Sicherheitsmerkmale eine Mandatsreferenz und eine Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers eingeführt. Im SEPA-Lastschriftverfahren kann eine Erstattung des belasteten Betrags verlangt werden. Die Frist beträgt acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungs­buchung auf dem Konto.

SEPA-Lastschriftmandat

Rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind SEPA-Mandate. Sie umfassen sowohl die Zustimmung zum Einzug als auch den Zahlungsauftrag an die eigene Bank.

Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer

Mit der Mandatsreferenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer lässt sich jedes erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.

Rücksendung eines SEPA-Mandats

Das vom Kontoinhaber vollständig ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat ist Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Erteilen Sie uns das SEPA-Mandat nicht, können wir den Einzug nicht durchführen. Sie erhalten dann Zahlungsaufforderungen.