Der Bei­trag orien­tiert sich an der An­zahl der Betriebs­stätten und der Zahl der dort sozial­ver­siche­rungs­pflichtig Be­schäftigten sowie der beitrags­pflichtigen Kraft­fahr­zeuge.

Staffel Beschäftigte pro Betriebsstätte Anzahl der Beiträge Beitrags­höhe vom
01.04.2015 bis 31.07.2021
pro Monat in Euro
Beitrags­höhe
ab 01.08.2021
pro Monat in Euro
1 0 bis 8 1/3 5,83 6,12
2 9 bis 19 1 17,50 18,36
3 20 bis 49 2 35,00 36,72
4 50 bis 249 5 87,50 91,80
5 250 bis 499 10 175,00 183,60
6 500 bis 999 20 350,00 367,20
7 1.000 bis 4.999 40 700,00 734,40
8 5.000 bis 9.999 80 1.400,00 1.468,80
9 10.000 bis 19.999 120 2.100,00 2.203,20
10 ab 20.000 180 3.150,00 3.304,80

Lesen Sie mehr zu Betriebsstätten und der Berechnung der Beschäftigten sowie zu Kraftfahrzeugen.

Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten besondere Regelungen.

Einmal jährlich – in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März – müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Änderungen der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mitgeteilt werden.

Bitte teilen Sie uns pro Betriebsstätte den Jahresdurchschnitt der Beschäftigten des vorangegangenen Kalenderjahres mit. Ihre Angaben sind die Grundlage der Beitragsberechnung für den Zeitraum 1. April bis 31. März des folgenden Jahres.

Bei verspäteten Mitteilungen kann eine eventuelle Reduzierung des Rundfunkbeitrags im laufenden Jahr nicht berücksichtigt werden, sondern erst ab 1. April des Folgejahres.

Lesen Sie mehr zur Berechnung der Beschäftigten.

Die Än­derung des Firmen­namens be­darf einer Be­grün­dung, zum Bei­spiel Um­fir­mierung oder Träger­wechsel. Nutzen Sie hier­für die Frei­text­ein­gabe unter Sonstige Mitteilung.

Kraft­fahr­zeuge, die auf den Selbs­tstän­digen oder Frei­be­rufler zu­ge­lassen sind und nicht aus­schließlich zu privaten Zwecken ge­nutzt wer­den, sind bei­trags­pflichtig.

Lesen Sie mehr zu Kraftfahrzeugen.

Selbst­stän­dige oder Frei­be­rufler, die ihren Ar­beits­platz – also ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung ein­gerichtet haben, pro­fi­tieren von Ent­lastungen: Wird für die Wohnung be­reits ein Rund­funk­bei­trag ge­leistet, fällt für die Betriebs­stätte kein ge­son­derter Bei­trag an.

Lesen Sie mehr zu Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen.

Ob Eiscafé, Pension oder Fahrgastschiff: Wird eine Betriebsstätte für min­destens drei zu­sammen­hän­gende volle Ka­lender­monate voll­ständig still­ge­legt, können sich Unter­nehmen und In­stitutionen für diesen Zeit­raum vom Rund­funk­bei­trag frei­stellen lassen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Diesen finden Sie zum Beispiel unter rundfunkbeitrag.de.

Werks­wohnungen oder Dienst­wohnungen sind keine Betriebs­stätten. Daher können diese Wohnungen nicht über das Service-Portal für Unter­nehmen eingesehen und ver­waltet werden.

Lesen Sie mehr zu Werkswohnungen

Dies ist nicht möglich. Alle An­ge­legen­heiten zu Ihrem privaten Bei­trags­konto können Sie über die ver­schiedenen Formulare für Bürgerinnen und Bürger auf rundfunkbeitrag.de regeln.

Dies ist nicht möglich. Un­ab­hängig von der Zahlungs­art stellen wir Ihnen Ihre letzten Zahlungs­aufforderungen on­line zur Ver­fügung.

Sie können Zahlungs­auf­forderungen des laufenden Kalender­jahres sowie der beiden Vor­jahre ein­sehen und bei Be­darf für Ihre Unter­lagen aus­drucken.

In Einzel­fällen kann es je nach ver­wen­detem Browser zu Anzeige­problemen kommen. Speichern Sie in diesen Fällen bitte das PDF-Dokument zu­nächst auf Ihrem Rechner ab und öffnen es an­schließend mit Ihrem PDF-Reader.

Für einen fehler­freien Aus­druck der PDF-Dokumente muss der Druck ganz­seitig auf DIN A4 er­folgen.

Das ist nicht möglich. Je Beitrags­konto kann sich nur ein Nutzer re­gistrieren.

Das ist möglich. Nach der An­meldung mit Nutzer­name und Pass­wort können Sie zu dem be­reits re­gistriertem Beitrags­konto weitere Beitrags­konten hin­zu­fügen. Die Re­gistrierung der hin­zu­gefügten Beitrags­konten er­folgt in einem ver­kürzten Re­gistrierungs­prozess.

Falls die Zu­ständig­keit des Nutzers zur Ver­waltung von Beitrags­konten in seinem Unter­nehmen ent­fällt oder auf eine andere Person über­geht, muss der Nutzer seinen Nutzer-Account im Service-Portal für Unter­nehmen löschen. Der Nach­folger re­gistriert sich neu als Nutzer im Service-Portal für Unter­nehmen.

Falls nur die Zu­ständig­keit des Nutzers zur Ver­waltung ein­zelner Beitrags­konten in seinem Unternehmen ent­fällt, der Nutzer aber einen Teil seiner Zu­ständig­keit behält, kann der Nutzer die Re­gistrierung ein­zelner Bei­trags­konten ent­fernen.