Bürgerinnen und Bürger

Informationen für Asylsuchende und Asylberechtigte

In Deutsch­land gibt es un­ab­hängiges Radio, Fern­sehen sowie Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rund­funks. Sie be­richten frei von wirtschaft­lichen und politischen Ein­flüssen. Dafür zahlen alle Menschen, die dauer­haft in Deutsch­land leben, den Rund­funk­beitrag. Dieser beträgt derzeit 18,36 € monat­lich. Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio zieht den Rund­funk­beitrag ein und ver­waltet die Konten der Beitrags­zahler.

Was muss ich tun, wenn ich einen Brief vom Beitragsservice erhalte?

Sie wurden vom Beitrags­service an­ge­schrieben, um Ihre Beitrags­pflicht zu klären? Lesen Sie das Schreiben auf­merk­sam durch und nutzen Sie bitte für Ihre Ant­wort das Online-Formular, auf das in dem Brief hin­ge­wiesen wird. Sollten Sie Rück­fragen haben, können Sie gerne mit dem Beitrags­service Kontakt auf­nehmen.

Beachten Sie: Wenn Sie auch nach mehr­facher Erinnerung nicht reagieren, werden Sie auto­matisch an­ge­meldet und es können ge­gebenen­falls Forde­rungen ent­stehen. Daher gilt: Bitte reagieren Sie immer auf Briefe des Beitrags­service!

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Ich lebe in einer eigenen Wohnung. Was muss ich beachten?

Sofern Sie als Asyl­be­rechtig­ter in Deutsch­land in einer eigenen Wohnung leben und über ein eigenes Ein­kommen ver­fügen, sind Sie grund­sätz­lich zur Zahlung des Rund­funk­beitrags ver­pflichtet und müssen sich beim Beitrags­service an­melden.

Falls für die Wohnung, in der Sie leben, bereits eine andere Person den Rund­funk­beitrag be­zahlt, müssen Sie selbst nicht zahlen. Für den Fall, dass sie ein Schreiben vom Beitrags­service er­halten, bitten wir Sie, uns den Namen und die Beitrags­nummer der Person mit­zu­teilen, die für die Wohnung den Rund­funk­beitrag zahlt. Pro Wohnung muss der Beitrag nur einmal be­zahlt werden. Bitte nutzen Sie für Ihre Antwort unser Online-Formular.

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Kann ich mich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen?

In manchen Fällen können Sie sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freien lassen. Falls Sie nach­weis­lich über kein eigenes Ein­kommen ver­fügen und/oder Leistungen nach dem Asyl­be­werber­leistungs­gesetz oder andere Sozial­leistungen (Bürger­geld - früher Arbeits­losen­geld II, Sozial­hilfe, Grund­sicherung im Alter, BAföG, Blinden­hilfe) be­ziehen, können Sie einen Be­freiungs­antrag stellen.

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Ich lebe in einer Gemeinschaftsunterkunft. Wer zahlt?

Für den Fall, dass Sie in einer Ge­mein­schafts­unter­kunft wie beispiels­weise einem Asyl­bewerber­heim unter­ge­bracht sind, müssen Sie sich nicht zum Rund­funk­beitrag an­melden. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Hotel oder einer Pension leben, welche aus­schließ­lich zur Unter­bringung von Asyl­bewerbern ge­nutzt werden.

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