Technische Anforderungen an elektronische Nachrichten

Die Übermittlung von elektronischen Nachrichten an den Beitragsservice ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

1. Online-Formulare

Der Daten­aus­tausch bei der Bearbeitung von Online-Formularen erfolgt ver­schlüsselt unter Nutzung der SSL-Technologie mit 128-Bit-Verschlüsselungs­algorithmus. Zur Nutzung der Online-Formulare benötigen Sie einen Browser, der mindestens eine 128-Bit-Verschlüsselung unterstützt.

Aus technischen Grün­den nimmt der Bei­trags­service On­line-Formulare mit Dateian­hängen mit einer Ge­samt­größe von mehr als 10 Megabyte nicht ent­gegen. On­line-Formulare mit größeren An­hängen werden auto­matisch ab­ge­lehnt und Sie er­halten eine In­formation, dass die maximale Größe des An­hangs über­schritten wurde.

2. E-Mails

Der Beitrags­service nimmt keine verschlüsselten E-Mails entgegen.

Bitte senden Sie keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internet­seite ab­geholt oder herunter­geladen werden muss. Solche Nach­richten werden vom Bei­trags­service aus Sicherheits­gründen nicht ab­ge­rufen.

Aus technischen Gründen nimmt der Beitragsservice E-Mails mit einer Gesamt­größe von mehr als 30 Megabyte nicht entgegen. E-Mails mit größeren An­hängen werden automatisch abgelehnt und Sie erhalten eine Information, dass die maximale Größe des An­hangs über­schritten wurde.

3. De-Mails

Bitte senden Sie keine elektronischen Nach­richten, deren eigentlicher In­halt erst über einen Link von einer Inter­net­seite ab­ge­holt oder herunter­geladen werden muss. Solche Nach­richten werden vom Bei­trags­service aus Sicherheits­gründen nicht ab­ge­rufen.

Aus technischen Gründen nimmt der Beit­rags­service De-Mails mit einer Ge­samt­größe von mehr als 20 Megabyte nicht entgegen. De-Mails mit größeren An­hängen werden auto­matisch ab­ge­lehnt und Sie er­halten eine In­formation, dass die maximale Größe des An­hangs über­schritten wurde.

4. Dateiformate

Der Beitragsservice unter­stützt nicht alle auf dem Markt gängigen Datei­for­mate und An­wendungen. Wenn Sie Datei­an­hänge an den Bei­trags­service ­senden, nutzen Sie bitte eines der folgenden gängigen Datei­formate:

  • *.pdf (Adobe Acrobat ab Version 8.0)
  • *.txt (Datei aus Textverarbeitungsprogrammen, wenn Sie sie als TXT-Datei abspeichern)
  • *.jpg, *.jpeg, *.jfif, *.jpe, *.png, *.tif, *.tiff  (für Bilder)

Dateien, die mit einem Kenn­wort ver­schlüsselt sind oder ausführbare Dateien (zum Beispiel *.exe, *.bat), werden vom Beitrags­service nicht entgegen­genommen beziehungsweise un­gelesen gelöscht. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (zum Beispiel Makros) ent­halten.

Werden E-Mails beziehungs­weise Datei­anhänge, die Sie dem Beitrags­service über­senden, von markt­gängigen Virenschutz­programmen als infiziert erkannt, werden diese nicht angenommen beziehungs­weise un­gelesen gelöscht. Eben­so werden E-Mails mit kommerziellen Ab­sichten (E-Mail-Spam) ge­löscht. In allen ge­nannten Fällen erhalten Sie keine weiteren In­formationen.

5. Rechtliche Hinweise

Der Beitrags­service übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegen­nahme der von Ihnen übermittelten Online-Formulare oder E-Mails technisch stets zur Ver­fügung steht. Schadens­ersatz­ansprüche gegen den Beitrags­service sind aus­geschlossen. Für die Ver­arbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutz­rechtlichen Bestimmungen.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.