Fachbegriffe
Aktenzeichen
Aktenzeichen sind in der Regel 10-stellig und auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text platziert, auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
In manchen Fällen werden Sie auch gebeten die 15-stellige Vorgangsnummer als Aktenzeichen anzugeben. Diese finden Sie in der Regel im Betreff oder im Text des Anschreibens.
Beitragsnummer
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf der Zahlungsaufforderung oder auf anderen Schreiben des Beitragsservice immer oben rechts unter dem Kontaktblock.
Sollten Sie am SEPA{-Lastschriftverfahren} teilnehmen, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen.
Falls Sie den Rundfunkbeitrag im SEPA-Lastschriftverfahren zahlen oder unsere Überweisungsträger verwenden, finden Sie die Beitragsnummer immer als Verwendungszweck auf dem Kontoauszug Ihrer Bank.
Wenn Sie die Beitragsnummer auf Ihrem Kontoauszug oder in der Umsatzübersicht Ihrer Bank suchen, achten Sie darauf, dass der Rundfunkbeitrag in der Regel (gesetzliche Zahlungsweise) in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und damit am 15. des Monats abgebucht wird.
Musterbrief mit Kontaktblock
Beitreibung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Betriebsstätte
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist.
Details bei Unternehmen und Institutionen.
Details bei Einrichtungen des Gemeinwohls.
Inhaber
Inhaber einer Betriebsstätte/Wohnung ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte/Wohnung im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte/Wohnung genutzt wird.
Landespflegegeldgesetze
In Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz gewährtes Pflegegeld nach den Landespflegegeldgesetzen gilt als Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Das Landespflegegeld nach dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz ist kein Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und somit kein Befreiungsgrund.
Referenznummer
Die Kunden-Referenznummer entspricht der Mandatsreferenznummer.
Die Mandatsreferenznummern, die der Beitragsservice vergibt, bestehen immer aus der Beitragsnummer, gefolgt von der 2-stelligen Jahreszahl und einer 2-stelligen für den Beitragskontoinhaber laufenden Nummer. Die Mandatsreferenznummer wird dem Bankkontoinhaber mindestens 14 Kalendertage vor dem ersten Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren mittels schriftlicher Bestätigung mitgeteilt.
Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Wohnwagen sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.