Kein Beitragskonto zugeordnet? Ihre Rückmeldung an uns.

Der Beitrags­service er­hält von den Ein­wohner­melde­ämtern die Um­zugs­daten aller voll­jährigen Personen. Da­rüber hin­aus gleichen wir von Zeit zu Zeit unsere Daten mit den Melde­ämtern ab. Dabei konnten Ihre Daten keiner bereits beim Beitrags­service ange­meldeten Wohnung zu­ge­ordnet werden. Nun sind Sie ge­fragt:

Haben Sie eventuell ver­gessen, sich bei uns an­zu­melden oder zahlt bereits ein anderes Haus­halts­mit­glied den Rund­funk­beitrag? Bitte über­mitteln Sie uns Ihre An­gaben. Falls bereits jemand für die Wohnung zahlt, halten Sie bitte die 9-stellige Beitragsnummer bereit.

Weitere Informationen

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Erklärfilm

Der Rund­funk­beitrag. Was passiert beim Melde­daten­ab­gleich?

Das Video öffnet sich im News­room des Beitrags­service.

Fragen und Antworten zum bundesweiten Meldedatenabgleich

Welche Daten werden über­mittelt und wann werden sie wieder ge­löscht? Was muss man tun, wenn man an­ge­schrieben wird? Muss der Rund­funk­bei­trag ge­gebenen­falls nach­ge­zahlt werden? Hier finden Sie Ant­worten auf häufig ge­stellte Fragen.

Informationen zum Meldedatenabgleich

Warum er­hält der Beitrags­service über­haupt Daten von den Melde­ämtern und auf welcher Grund­lage ge­schieht das? Alle Informa­tionen zum Melde­daten­ab­gleich kurz er­klärt.